Impressum
Verantwortlich nach Telemediengesetz:
Stadt Bad Münstereifel
Die Bürgermeisterin
Marktstraße 11 – 15
53902 Bad Münstereifel
Telefon: 02253/505-0
Telefax: 02253/505-114
E-Mail: info@bad-muenstereifel.de
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE122395335
Die Stadt Bad Münstereifel ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wird durch den/die jeweils amtierende/n Bürgermeister/in vertreten.
Aufsichtsbehörde:
Kreis Euskirchen,
Jülicher Ring 32,
53879 Euskirchen
Erstellung und Betreuung des WWW-Angebotes:
Dzubiel-IT-Dienstleistungen
Sittard 69
53947 Nettersheim-Marmagen
Urheberrecht:
Alle Texte, Bilder, Karten und Zeichnungen sind urheberrechtlich geschützt. Eine Verwendung ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Stadt Bad Münstereifel erlaubt.
Haftungsausschluss:
Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Die Stadt Bad Münstereifel übernimmt jedoch weder Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Gleiches gilt auch für alle anderen Internetseiten, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Mehrere Gerichte haben in Streitfällen bereits entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Das Webangebot auf www.bad-muenstereifel.de sowie allen von der Stadt Bad Münstereifel betriebenen Unterseiten bietet Links zu anderen Seiten im Internet an. Für alle diese Links gilt, dass zum Zeitpunkt der Verlinkung auf Drittseiten keine illegalen Inhalte erkennbar waren. Die Stadt Bad Münstereifel betont daher ausdrücklich, keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten zu haben. Deshalb distanziert sie sich ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dem gesamten Internetportal inklusive aller Unterseiten. Diese Erklärung gilt für alle auf diesem Internetportal angebrachten Links und für alle Inhalte der Sei-ten, zu denen Links oder Banner führen(siehe auch Urteil LG Hamburg vom 12.05.1998).